Honorare
Je nach Schwierigkeit der Sache und wirtschaftlichen Verhältnissen und Interessen verrechnen wir ein Stundenhonorar zwischen CHF 230 320 Franken zuzüglich Spesenpauschale zwischen 2.5 und 5.0 Prozent.
In prozessualen Verfahren (forensischer Tätigkeit) erfolgt die Honorierung gemäss den jeweils rechtsverbindlichen Honorarordnungen der zuständigen Kantone, soweit keine Honorierung nach Aufwand vereinbart wird.
Merkblatt zur Bemessung des Anwaltshonorars (PDF)
Quellennachweis: St.Gallischer Anwaltsverband