Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Ehegatten, genauso wie mit dem Verhältnis zwischen Elternteilen und Kindern.

Aus dem Zusammenschluss zu einer Ehe oder der Geburt eines Kindes entstehen nicht nur familiäre, sondern auch rechtliche Verbindungen. Oftmals werden eheliche oder familiäre Angelegenheiten kompliziert und rechtlich überfordernd. Ich sehe keine weitere Zukunft, was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? Welche Ansprüche habe ich nach einer Scheidung? Ich möchte mit einer Scheidung noch zuwarten, welche Alternativen gibt es? Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Was passiert, wenn der Unterhalt an das Kind ausbleibt?

Ob verheiratet oder unverheiratet, mit Kindern oder kinderlos: Wir beraten Sie gerne in jeglichen Bereichen des Ehe- und Familienrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Behörden und Gerichten gerne zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfasst:
  • Beratung bei Eheschutzmassnahmen (Auszug, eheliche Unterhaltszahlungen, Kindesunterhalt etc.)
  • Beratung bei Scheidungen (güterrechtliche Auseinandersetzung, nacheheliche Unterhaltszahlungen, Kindesunterhalt etc.)
  • Beratung bei Kinderbelangen (Anerkennung, Obhut, Sorgerecht, Kindesunterhalt)
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • etc.

 

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Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.

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