Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Privatpersonen/Unternehmen und der öffentlichen Hand.

Ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Gemeinde sind, im Verhältnis untereinander ergeben sich regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Gilt das Gemeindereglement oder das Kantonsgesetz? Muss für das Sammeln von Unterschriften auf öffentlichem Grund eine Bewilligung eingeholt werden? Wie kann ich gegen einen abgewiesenen Einbürgerungsentscheid vorgehen? Ich bin mit einem Prüfungsentscheid nicht einverstanden, was kann ich tun?

Wir beraten Sie gerne als Privatperson, Unternehmen oder als Gemeinde in jeglichen Bereichen des Verwaltungsrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfasst:
  • Beratung zum Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht
  • Beratung zum Vergaberecht/Submissionsrecht/öffentlichen Beschaffungswesen
  • Beratung zum Bildungsrecht
  • Beratung zu Einbürgerungen und ausländerrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung zum Umweltrecht
  • Beratung zum Staatsrecht
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten

 

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Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.

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