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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Februar 2013 14:33
Twitter und die Grenzen des Rechts
Gegen rechtswidrige Veröffentlichungen können sich Verletzte oft nur schwer zur Wehr setzen, weil die Verantwortlichen vom Ausland aus agieren. Rechtsanwalt Bruno Glaus erläutert den Sachverhalt am Beispiel eines Twitter-Accounts gegenüber Radio Top. Auf diesem Twitter-Account veröffentlichten Terroristenkreise Bilder eines getöteten französischen Soldaten.
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Februar 2013 14:20
Facebook-Drohung streng bestraft
Äusserungen in einem öffentlichen Forum auf dem Internet sind gravierender als gleichlautende mündliche. Dies hat jüngst ein Zürcher Gericht bestätigt. Schon vor einiger Zeit hatte dies auch ein St. Galler Gericht im sogenannten Kugl-Entscheid festgehalten. Bruno Glaus bestätigte gegenüber „Tages-Anzeiger“ den Trend in der Gerichtspraxis: Wer sich beschimpfend oder drohend auf einer digitalen Plattform äussert, macht die Äusserung „unbestimmt vielen Benutzern für eine unbestimmt lange Dauer zugänglich und dessen Inhalte grundsätzlich beliebig reproduzierbar“ (siehe dazu Tages-Anzeiger vom 5. Dezember 2012 und Kugl-Entscheid).
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 31. Januar 2013 15:34
Neues Kapitel "Cyber Mobbing" im Onlinebuch Medienrecht Schweiz von Nathalie Glaus und Bruno Glaus
Mobbing gab und gibt es lange vor dem Cyber-Mobbing. Durch die Eigenheiten der neuen Medien ist Mobbing allerdings noch diffuser, noch ungreifbarer und kaum mehr kontrollierbar geworden.
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 07. Januar 2013 16:36
Gesetzesänderungen
Seit 1.1.2013 sind diverse Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Nachfolgend einige wesentliche Neuerungen:
Gewährleistungsfrist bei Sachmängeln im Kauf- bzw. Werkvertragsrecht:
Neu beträgt gemäss Art. 210 OR die Gewährleistungsfrist wegen Sachmängeln zwei bzw. fünf Jahre:
Art. 210 Abs. 1 OR: Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass der Verkäufer eine Haftung auf längere Zeit übernommen hat.
Art. 210 Abs. 2 OR: Die Frist beträgt fünf Jahre, soweit Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben.
Analoges gilt im Werkvertragsrecht, Art. 371 OR.
Erwachsenenschutzrecht
Mit dem neuen Erwachesenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) sieht unter anderem. den sog. Vorsorgeauftrag vor, welcher für den Fall der Urteilsunfähigkeit Regelung über die Vertretung/Betreuung trifft:
Art. 360 Abs. 1 ZGB: Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.
Art. 360 Abs. 2 ZGB: Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden (Art. 361 ZGB).
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Mit der sog. Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Massnahmen gewünscht sind bzw. wer für den Fall der Urteilsunfähigkeit Entscheidungen über medizinischer Massnahmen trifft.
Art. 370 Abs. 1 ZGB: Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt.
Art. 370 Abs. 2 ZGB: Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Sie kann dieser Person Weisungen erteilen.
Rechnungslegungsrecht
Dieses knüpft neu gemäss Art. 957 OR an die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens an:
Art. 957 Abs. 1 OR: Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unterliegen:
1.Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben;
2.juristische Personen.
Strassenverkehrsgesetz, „Via Secura“
Dies beinhaltet u.a. den sogenannten „Raser Tatbestand“ (Art.90 SVG). Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
a.mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b.mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c.mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d.mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
Schliesslich sind auch öffentliche Warnungen vor Radarfallen strafbar (Art. 98a SVG).
Pflicht zur Grundpreisbekanntgabe für messbare Waren und Dienstleistungen
Diese Pflicht wurde im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert: Neben dem effektiven Preis muss der Grundpreis zur Vergleichbarkeit bei messbaren Waren und Dienstleistungen angegeben werden (Art. 16 a UWG).
Art. 16 a Abs. 1 UWG: Für messbare Waren und Dienstleistungen, die dem Konsumenten zum Kauf angeboten werden, sind Menge und Preis anzugeben und deren Vergleichbarkeit durch Grundpreisbekanntgabe zu gewährleisten.
Namens- und Bürgerrecht
Neu behält gemäss Art. 160 f. ZGB jeder Ehegatte seinen Namen und sein Bürgerrecht. Wie bisher kann aber der eine den Namen des anderen annehmen.
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 18. Oktober 2012 14:30
Teurer Eintrag im Branchenbuch
Ich habe ein Faxschreiben unterzeichnet, in der Meinung, es gehe um eine (kostenlose) Mutation unserer Firmenadresse in einem Branchenbuch. Nun macht ein Inkassobüro CHF 3'500.- für einen "Premiumvertrag" geltend. Was kann ich tun?
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 31. Januar 2013 15:08
Tücken und Risiken in den Vereinbarungen mit Freelancern
Workshop von Dr. Bruno Glaus am Expo-Event-Breakfast in Zürich
Der Begriff „Freelancer“ ist wenig präzis. Es werden damit sowohl die „Freiberufler“ (selbständig Erwerbende) als auch Mitarbeitende auf Abruf und Teilzeitangestellte gemeint. Ein Freelancer ist nicht immer ein Freelancer.
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. Oktober 2012 09:29
Ansprüche bei Arbeit auf Abruf
Ich arbeite auf Abruf als Aushilfe in einem Büro. Habe ich Anspruch auf Lohn im Krankheitsfall?
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- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. August 2012 06:39
Reputationsrisiken in Online-Medien –was tun?
Referat an der Suisse EMEX - Fachmesse & Kongress für Marketing | 21. August 2012
von MLaw et lic.oec. Nathalie Glaus
Sie oder Ihre Firma wurden verunglimpft oder gar gebeutelt, das Ganze dauernd abrufbar über Suchmaschinen. Was können sie rechtlich dagegen tun? Tipps der „Medienrecht-Schweiz“-Anwältin zum Reputation-Management. Mit Beispielen aus der Praxis.
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. Juli 2012 14:31
"Titanic und der Papst"
Mit einstweiliger Verfügung vom 10.07.2012 hat das Landgericht Hamburg das Titelbild der Satirezeitschrift „Titanic“ verboten. Vgl. dazu auch medienrecht-schweiz.ch, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. Juli 2012 14:23
Urhebberrecht im Internet
Auch wenn Internet und Social Media unter besonderen Vorzeichen stehen: Es sind keine rechtsfreien Räume. Auch im Internet schützt das Schweizer Urheberrecht vor missbräuchlicher Verwendung - grundsätzlich. Aber! Im Internet und Social Media stellen sich zusätzliche Fragen: Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig? Ist ein Urteil vollstreckbar?
Referat von Nathalie Glaus am Web Entwickler Forum 2012
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. Oktober 2012 09:24
"Ich schlah di sowas vo kaputt"
Gegen meinen Freund und mich ist Strafanzeige wegen Drohung eingereicht worden. Ich habe ihn gebeten, meinem Ex Schläge anzudrohen, wenn er mich nicht in Ruhe lässt. Hat das Folgen für mich?
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 29. Juni 2012 12:30
Die Menschenwürde respektieren
Radiointerview mit Dr. Bruno Glaus
Der «Blick» veröffentlichte teils grossformatige Bilder von Kindern, die beim Car-Unglück im Wallis verstorben sind. Die belgische Regierung und der Schweizer Presserat protestieren.
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 29. Juni 2012 12:30
Das Recht am eigenen Wort
Referat von Dr. Bruno Glaus vor PR-Fachleuten, Polizeibeamten und Behörden
Wer von Medien befragt oder interviewt wird, hat Anspruch auf vorgängige Aufklärung über den Zweck und den Gehalt der Recherche. Zu den wesentlichen Punkten, vorallem zu kritischen Punkten, müssen die kritisierten Personen angehört und einbezogen werden. Befragte können Spielregeln ausbedingen. Wichtig ist das Gegenlesen im Kontext. Möglich sind auch Vereinbarungen zum Rückzug oder zu Korrekturen von Äusserungen. Bei medienerfahrenen Personen gilt andernfalls der Grundsatz „Gesagt ist Gesagt“.
>> Zum Kapitel Vertragsrecht aus medienrecht-schweiz.ch
>> Zum Beitrag "Das Recht am eigenen Wort" (von Dr.iur. Bruno Glaus, März 2012)
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 11. Mai 2012 08:30
Erfolgreiche Vernissage des Online-Buches "Medienrecht Schweiz"

Internetpionier Jörg Eugster und Rechtsanwältin Nathalie Glaus präsentierten am Freitagnachmittag auf dem Pizol das erste Online-Buch zum Medienrecht Schweiz (medienrecht-schweiz.ch). Sie zeigten mehr als 40 interessierten Personen die Vorzüge eines Online-Sachbuches auf:
>> zur Präsentation "Das Buch neu erfunden" von Jörg Eugster
>> zur Präsentation "Das erste Online-Buch zum Medienrecht-Schweiz" von MLaw Nathalie Glaus
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- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Februar 2012 08:19
Internetpionier und Online-Buchverleger präsentiert Online-Buchkonzept auf dem Pizol
Am Freitagnachmittag, 17. Februar 2012, stellt Internet-Pionier Jörg Eugster sein jüngstes Projekt vor: Am Beispiel von „Medienrecht Schweiz“ zeigt der Online-Buch-Verleger Eugster wie man künftig Sachbücher verfasst, laufend aktualisiert, multimedial aufbereitet und digital verbreitet (Stichworte: eBook, App usw. und auch das schnellste Book-on-demand). „Medienrecht Schweiz“ wird ab März auf www.glaus.com aufgeschaltet und laufend aktualisiert.
Online-Buchverlag und Autoren laden Sie herzlich zur Buchvernissage ein. Sie können den Anlass mit einem freien Skitag auf dem Pizol verbinden. Gerne stellen wir Ihnen bei der Anmeldung per E-Mail zum Anlass auf Wunsch Tageskarten zu.
Soweit Sie sich einer Gruppe anschliessen wollen, schlagen wir Ihnen folgendes Tagesprogramm vor:
09:45 Uhr: Talstation Bad Ragaz Matells (um diese Zeit kommt auch der Bus ab Bahnhof Bad Ragaz bei der Talstation an)
12:30 Uhr: Pizolhütte (Teilnehmende, welche zu Fuss von der Bergstation Laufböden zur Pizolhütte wandern möchten, müssen ca. ¾h einrechnen).
14:30 Uhr: Buchvernissage und Imbiss im Restaurant Aurea mit anschliessender Präsentation der Online-Buch-Projekte aus dem Verlag des Internet-Pioniers Jörg Eugster.
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 29. Juni 2012 13:53
Bewertung von Anwältinnen und Anwälten im Internet
Im Zuge der Demokratisierung der Medien und der Medienproduktionsmittel sin dneben den historisch gewachsenen Konsumentenschutzorganisationen auch Einzel- und Brügerinitiativen aktiv geworden, welche sich einer Branchenbewertung durch sogenannte Bewertungsportale im Internet verschrieben haben. Bewertet werden u.a. Hotels, Arbeitgeberinnen, Lehrer, Ärztinnen - und auch Rechtsanwälte. Die Motive der Betreiber scheinen höchst unterschiedlich: Gutgemeintes vermischt sich mit Üblem...
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 21. Dezember 2012 17:31
Produktesicherheit
Produktesicherheit: Neues Gesetz – Verträge überprüfen!
Gesetzliche Vorschriften tangieren mehr und mehr auch die Werbebranche. So auch das neue «Bundesgesetz über die Produktesicherheit», in Kraft seit 01.07.2010. Produktesicherheit bedeutet auch sichere Information über das Produkt, gut lesbare und allgemeinverständliche Information, sei es auf Packungen, in Beilagen oder Broschüren. Konsumenten müssen die Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, erkennen können. Die Informationen müssen so abgefasst und gestaltet sein, dass der Be-nutzer über die Gefahren aufgeklärt und über die Handhabung des Produkts aufgeklärt wird.


