Familie, Scheidung, Erbrecht

Scheidung ohne Einwilligung

Die Ehefrau meines Freundes will nicht in die Scheidung einwilligen. Muss er jetzt tatsächlich zwei Jahre warten? Sie ist freiwillig aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Muss er trotzdem Unterstützungsbeiträge leisten?

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Vorsorgevereinbarungen in der Ehe und im Konkubinat

Referat vom 07.05.2012 an der Hauptversammlung des Gewerbevereins Uznach

„Vorsorgen ist besser als Leiden“. Das gilt für Konkubinatsverhältnisse wie für Ehe-gemeinschaften. Es geht dabei nicht nur um die Altersvorsorge und die Vorsorge für den Todesfall, es geht auch um die Vorsorge für den Fall des Scheitern und des Konflikts. Dabei ist zu beachten: Kon-flikte können nicht nur aus der Paarbezie-hung, sondern oft aus dem Umfeld von Verwandten hervorgehen, z.B. von den Lebenspartnern von Kindern, die ihrerseits Öl ins Feuer giessen.

Zeit ist Geld – Überstunden auch

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Ablauf einer Willensvollstreckung

Der Erblasser kann in einer Verfügung von Todes wegen eine Vertrauensperson als Willensvollstrecker beauftragen, welcher den Nachlass verwalten und gemäss Verfügung von Todes wegen teilen soll. Die Willensvollstreckung (Art. 517ff. ZGB) bezweckt die generelle Sicherstellung und den zuverlässigem Vollzug der Verfügung von Todes wegen. Im nachfolgenden Beitrag wird der Ablauf einer Willensvollstreckung und die verschiedenen Verfahrensabschnitte erläutert.

zum Merkblatt Willensvollstreckung

Abänderung des nachehelichen Unterhalts

In Scheidungsurteilen wird für die Person, welche während der Ehe den Haushalt und die Kinderbetreuung besorgt – was auch heute noch vorwiegend die Frau ist – eine Unterhaltsrente festgesetzt. Vielfach herrschen nach der Scheidung eher knappe Verhältnisse, weil oft mit gleichem Einkommen zwei Haushalte finanziert werden müssen. Die Unterhaltszahlung bedeutet für beide Ehegatten oft eine jahrelange und bedeutende Einschränkung. Wie die festgelegte Rente auch Jahre nach dem Scheidungsurteil noch überprüft und angefochten werden kann, zeigt der nachfolgende Artikel.

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