Unterhalt nach „hypothetischem Einkommen“
Bei der Kindesunterhaltsberechnung zählt nicht immer nur das Einkommen, das tatsächlich auf dem Lohnzettel steht, sondern unter Umständen auch jenes, das jemand nach Ansicht des Gerichts erzielen könnte. Dann ist die Rede vom sogenannten „hypothetischen Einkommen“. Eine solche Annahme kann den Unterhalt massiv beeinflussen – und ist deshalb oft umstritten.
