Ansprüche aus Vertrag können nicht adhäsionsweise im Strafverfahren geltend gemacht werden
In einem Fall betreffend ein Adhäsionsverfahren, in dem der Beschuldigte zwar von den strafrechtlichen Vorwürfen gegen ihn freigesprochen wurde, die privatrechtlichen Forderungen der Kläger allerdings gutgeheissen wurden, entschied das Bundesgericht, dass vertragliche Ansprüche nicht Gegenstand einer Adhäsionsklage im Strafverfahren sein können.
