Vorsorgeauftrag: Drohender Konflikt rechtfertigt Eingriff nicht
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_624/2024 vom 27.08.2025 hat das Bundesgericht betont, wie stark das Selbstbestimmungsrecht bei Vorsorgeaufträgen zu schützen ist. Die betroffene Frau hatte in ihrem Vorsorgeauftrag von 2017 ihren Ehemann und bei dessen Vorversterben, zwei ihrer drei Söhne als Vorsorgebeauftragte eingesetzt. Nach dem Tod des Ehemannes und der Urteilsunfähigkeit der Frau, stellte sich die Frage, ob der nächste eingesetzte Sohn als Vorsorgebeauftragter trotz familiärem Konflikt geeignet ist.



