Arbeitgeber und erwerbstätige Eltern aufgepasst: KiTa-Subventionen sind AHV-beitragspflichtig!
Im November 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass vom Arbeitgeber bezahlte Gelder für die Kinderbetreuung in einer Tagesstätte der AHV-Beitragspflicht unterliegen. Es handle sich bei solchen Leistungen – so das Bundesgericht entgegen der vorinstanzlichen Meinung des kantonalen Sozialversicherungsgerichts – nicht um beitragsbefreite Familienzulagen.