Notariat

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Im Kanton St. Gallen sind Rechtsanwälte als öffentliche Notare befugt, Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.

Ob Eheverträge, Erbverträge, Konkubinatsverträge, Testamente/letztwillige Verfügungen, Vorsorgeaufträge, Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsbeschlüsse, Statuten; gemein bleibt diesen Verträgen, dass sie allesamt wichtige Regelungen festhalten, die Menschen oder Unternehmen treffen können.

Wir beraten Sie gerne in jeglichen Bereichen des Notariatsrechts. Wir nehmen uns eingehend Zeit, Ihr Anliegen entgegenzunehmen, bereiten die von Ihnen gewünschten Dokumente vor und beglaubigen oder beurkunden diese.

 

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Benötigen Sie eine Beurkundung oder Beglaubigung?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.

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