Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen den Parteien eines Vertrages.

Vor, während oder nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses ergeben sich regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Ist der Vertrag gültig? Regelt der Vertrag alle notwendigen Punkte und Eventualitäten? Kann mein Vertragspartner „einfach so“ den Vertrag auflösen?

Ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Gemeinde, ein Verein, eine Stiftung oder eine sonstige Rechtspersönlichkeit sind: Wir beraten Sie gerne in jeglichen Bereichen des Vertragsrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfasst:
  • Ausfertigung oder Prüfung von Verträgen aller Art (Kaufvertrag, Auftrag, Agenturvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Arbeitsvertrag, Schenkungsvertrag, Vergleichsvereinbarung, Generalvollmachten, sonstige Vollmachten etc.)
  • Beratung bei Möglichkeiten und Grenzen vertraglicher Regelungen
  • Beratung bei vertraglichen Leistungsstörungen (Ausbleiben der Bezahlung, mangelhafte Erfüllung, Verweigerung der Gewährleistung etc.)
  • Beratung im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • etc.

 

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Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.

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