Letzte Aktualisierung: Juni 2018 In diesem Kapitel
Normen des Kommunikations- und Werberechtes |
Die rechtliche Stellung von Medienschaffenden, Kommunikationsfachleuten und Projektierenden ist nicht in einem eigentlichen „Mediengesetz“ geregelt. Kommunikationsrecht und Werberecht sind ebenso wie Kunstrecht eine „Querschnittmaterie“, basierend auf verfassungsmässig geschützten Grundfreiheiten, deren Schranken im Straf-, Verwaltungs- und Polizeirecht einerseits und in verschiedensten Gesetzen des Zivilrechts anderseits festgeschrieben sind. Darüber hinaus gibt es medienethische Leitplanken, die teilweise über die gesetzlichen Schranken hinausgehen (siehe Abbildung). In diesem Buch legen wir das Schwergewicht auf die Kommunikation und auf die Potentiale und Schranken, welche Kommunikationsfachleute in Unternehmen kennen sollten: beim Startup, bei der Firmengründung, bei der Projektierung, bei der Produktegestaltung und Produktepromotion und last but not least bei der Unternehmenskommunikation. Angesichts der oft wenig konkreten Gesetzgebung zur Medienarbeit und Kommunikation sind die medienethischen Grundsätze umso bedeutender: Für die redaktionelle Kommunikation der sog. Journalistenkodex / der Presserat (www.presserat.ch); in der kommerziellen Kommunikation die Lauterkeitsgrundsätze / die Lauterkeitskommission (www.faire-werbung.ch), und weitere. |