Persönlichkeitsschutz trotz Pseudonym
Mit dieser spannenden Thematik hat sich das Bundesgericht kürzlich in einem Urteil (BGer 5A_703/2025 vom 16.06.2026) befasst. Das Urteil zeigt eindrücklich, dass ein Pseudonym einer realen Person allein noch keinen Persönlichkeitsschutz garantiert.
